803.210
CH-GR
Art. 15 Richtlinien für die von der Regierung gewählten Perimeterkommissionen - Aufhebung bisherigen Rechts
Schlussbestimmungen
Art. 15 Richtlinien für die von der Regierung gewählten Perimeterkommissionen · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Die Wegleitung für die Perimeterkommissionen vom 18. Dezember 1953 wird für alle Fälle aufgehoben, die unter Artikel 16 fallen.