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Art. 15 Richtlinien für die von der Regierung gewählten Perimeterkommissionen - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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Art. 15 Richtlinien für die von der Regierung gewählten Perimeterkommissionen · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Wegleitung für die Perimeterkommissionen vom 18. Dezember 1953 wird für alle Fälle aufgehoben, die unter Artikel 16 fallen.

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