Art. 15 Perimetergesetz des Kantons Graubünden - Perimeterentscheid
Art. 15 Perimetergesetz des Kantons Graubünden · Perimeterentscheid
1. Der Entscheid der Kommission enthält
1. einen Hinweis auf den Einleitungsbeschluss und den Wahlbeschluss der Regierung sowie die Bemerkungen der Kommission über die Ausführung ihrer Arbeit und die angewendeten Massstäbe mit den allgemeinen Entscheidungsgründen;
2. die Angaben über die Kosten des Werkes;
3. die Höhe allfälliger Bundes-, Kantons- und anderer zugesicherter Beiträge;
4. die Höhe der Beteiligung der öffentlichen Hand aus dem Titel der öffentlichen Interessenz;
5. die vollständige Perimetertabelle mit den errechneten einzelnen Beiträgen und den einzelnen Anteilen in Prozenten oder Promillen mit den entsprechenden Plänen;
6. wenn eine Bewertung gemäss Artikel 4 Absatz 2 vorgenommen wurde, die Angabe der Verkehrswerte der zum Ertragswert veranlagten Grundstücke.