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Art. 62 Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) - In-Kraft-Treten, Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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Art. 62 KRVO · In-Kraft-Treten, Aufhebung bisherigen Rechts

1. Diese Verordnung tritt gleichzeitig mit dem revidierten Raumplanungsgesetz in Kraft.

2. Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung wird die Verordnung über die Umnutzung landwirtschaftlicher Wohnbauten und schützenswerter Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen (Umnutzungsverordnung, UVO) vom 21. November 2000 aufgehoben.

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