801.110
KRVOOPTC
CH-GR
Art. 47 Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) - BAB-Entscheid 1. Weiterleitung
Formelles Baurecht - Baubewilligungsverfahren - Ordentliches Baubewilligungsverfahren
Art. 47 KRVO · BAB-Entscheid 1. Weiterleitung
1. Nach Abschluss des Auflageverfahrens leitet die kommunale Baubehörde BAB-Gesuche, sofern sie die Voraussetzungen für eine Bewilligung als erfüllt betrachtet, umgehend in mindestens drei Exemplaren mit allen Unterlagen und begründetem Antrag an die Fachstelle weiter. Gleichzeitig übermittelt sie der Fachstelle allfällige Einsprachen zusammen mit ihrer Stellungnahme.
2. BAB-Gesuche können bereits während der Auflage an die Fachstelle weitergeleitet werden. Diesfalls orientiert die zuständige kommunale Baubehörde die Fachstelle umgehend über allfällige Einsprachen.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
R 2011 49 · gr (Art. 47 ff. KRVO)
Owners v. Municipality Regarding Void Permits for Construction Outside Building Zone
Cited in the back-referencing of Erwägung 4e, which guides the new procedure the municipality must follow, but not explicitly in the dispositive orders (1-4).