801.110
KRVOOPTC
CH-GR
Art. 10 Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) - Rahmenverträge
Regionalplanung
Art. 10 KRVO · Rahmenverträge
1. Die Fachstelle unterstützt die Regionen bei der Erfüllung der regionalen Planungsaufgaben. Sie kann mit ihnen Rahmenverträge abschliessen, insbesondere über Mehrjahresprogramme, periodische Berichterstattungen, die Umsetzung des kantonalen Richtplans und die Zusammenarbeit.