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Art. 10 Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) - Rahmenverträge

Regionalplanung
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Art. 10 KRVO · Rahmenverträge

1. Die Fachstelle unterstützt die Regionen bei der Erfüllung der regionalen Planungsaufgaben. Sie kann mit ihnen Rahmenverträge abschliessen, insbesondere über Mehrjahresprogramme, periodische Berichterstattungen, die Umsetzung des kantonalen Richtplans und die Zusammenarbeit.

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