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Art. 1 Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) - Zuständiges Departement, Fachstelle

Allgemeines - Behörden
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Art. 1 KRVO · Zuständiges Departement, Fachstelle

1. Zuständiges Departement für den Bereich Raumplanung ist das Departement für Volkswirtschaft und Soziales (Departement). Es beaufsichtigt den Vollzug der Bundesgesetzgebung über Zweitwohnungen.

2. Kantonale Fachstelle für Raumplanung ist das Amt für Raumentwicklung (Fachstelle).

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