801.110
KRVOOPTC
CH-GR
Art. 1 Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) - Zuständiges Departement, Fachstelle
Allgemeines - Behörden
Art. 1 KRVO · Zuständiges Departement, Fachstelle
1. Zuständiges Departement für den Bereich Raumplanung ist das Departement für Volkswirtschaft und Soziales (Departement). Es beaufsichtigt den Vollzug der Bundesgesetzgebung über Zweitwohnungen.
2. Kantonale Fachstelle für Raumplanung ist das Amt für Raumentwicklung (Fachstelle).