Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
801.100 KRGLPTC CH-GR

Art. 98 Raumplanungsgesetz für den Kanton Graubünden (KRG) - Materielle Enteignung

Enteignung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (137 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 98 KRG · Materielle Enteignung

1. Führen Planungen zu Eigentumsbeschränkungen, die einer Enteignung gleichkommen (materielle Enteignung), haben die Betroffenen einen Anspruch auf volle Entschädigung.

2. Entschädigungspflichtig ist das Gemeinwesen, welches die Eigentumsbeschränkung beschlossen hat oder gemäss Zuständigkeitsordnung hätte beschliessen müssen.

3. Entschädigungsbegehren aus materieller Enteignung sind beim entschädigungspflichtigen Gemeinwesen schriftlich und unter Angabe der Höhe der geforderten Entschädigung geltend zu machen.

4. Bestreitet das Gemeinwesen die Entschädigungspflicht oder können sich die Parteien über die Höhe der Entschädigung nicht einigen, kann das Entschädigungsbegehren nach den Bestimmungen der kantonalen Enteignungsgesetzgebung bei der zuständigen Enteignungskommission geltend gemacht werden.

4bis. Die Enteignungskommission, welche Entschädigungsbegehren als Folge von Auszonungsplanungen zwecks Reduktion überdimensionierter Bauzonen zu beurteilen hat, gibt dem Kanton Gelegenheit, sich als Partei am Verfahren zu beteiligen. Dem Kanton steht das Beschwerderecht zu.

5. Beträgt die zu leistende Entschädigung mehr als zwei Drittel des Wertes, der für das Grundstück im Falle einer formellen Enteignung bezahlt werden müsste, können beide Parteien die formelle Enteignung verlangen.

← Art. 97 KRG Raumplanungsgesetz für den Kanton Graubünden (KRG) - Gegenstand Art. 99 KRG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (3)

PVG 2019 15 · gr (Art. 98 Abs. 1 KRG)
Municipality's Imposition of Groundwater Protection Costs on Beneficiary Invalid
The assessment of potential compensation claims arising from land use restrictions considered equivalent to material expropriation is governed by this provision.
R 2017 61 · gr (Art. 98 Abs. 1 KRG)
Appellants v. Municipality Regarding Neighborhood Plan Approval and Compensation for Parking Expropriation
Cited as the basis for the entitlement to full compensation following material expropriation, which led to the modification of order 2.
R 2014 3 · gr (Art. 98 Abs. 3 und 4 KRG)
Administrative Court Upholds Rezoning from Resort to Hotel Zone Over Property Owner's Objection
Cited in the reasoning when addressing the appellant's argument regarding material expropriation, noting this issue is not for examination in this procedure.