Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
801.100 KRGLPTC CH-GR

Art. 37a Raumplanungsgesetz für den Kanton Graubünden (KRG) - 6. Gewässerraumzonen

Ortsplanung - Kommunale Nutzungsplanung - Grundordnung - Zonenplan
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (137 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 37a KRG · 6. Gewässerraumzonen

1. Gewässerraumzonen umfassen den Gewässerraum im Sinn des Bundesrechts.

2. Die Zulässigkeit von neuen Bauten und Anlagen sowie die Bewirtschaftung des Gewässerraums richten sich nach Bundesrecht, wobei Bauten und Anlagen einen Abstand von mindestens fünf Metern beidseits des Gewässers einzuhalten haben, welcher nur in begründeten Ausnahmefällen unterschritten werden kann.

3. Der Bestandesschutz von rechtmässig erstellten Bauten und Anlagen, die den geltenden Vorschriften nicht mehr entsprechen, richtet sich innerhalb der Bauzonen nach Artikel 81 Absatz 1 und Absatz 2 dieses Gesetzes. Solche Bauten und Anlagen dürfen unter den gleichen Voraussetzungen zudem abgebrochen und wiederaufgebaut werden, sofern und soweit das Baugesetz der Gemeinde den Abbruch und Wiederaufbau zulässt. Ausserhalb der Bauzone richtet sich der Bestandesschutz nach Bundesrecht.

4. Innerhalb der Bauzonen ist vor der Erteilung von Baubewilligungen die zuständige kantonale Fachbehörde anzuhören. Bei Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen holt die BAB-Behörde die Zustimmung der zuständigen kantonalen Fachbehörde ein.

← Art. 37 KRG Raumplanungsgesetz für den Kanton Graubünden (KRG) - Gegenstand Art. 38 KRG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

R 2019 6 · gr (Art. 37a KRG)
Municipality Playground Renovation Permit Revoked Over Water Protection Zone Violation
The part of the building permit concerning the southwest post of the cable car located in the water protection area was annulled based on this provision regarding the water protection area.