800.110
IMVOIMM
CH-GR
Art. 9 Verordnung über die Immobilien (ImV) - Bewirtschaftung von Immobilien
Aufgaben
Art. 9 ImV · Bewirtschaftung von Immobilien
1. Das Hochbauamt nimmt im Rahmen der Bewirtschaftung von Immobilien folgende Aufgaben wahr
a) Festlegung von betrieblichen Standards und Servicelevels;
b) Zustandsüberwachung, Betrieb und Instandhaltung;
c) Verwaltung und Nachführung von Immobilienverträgen;
d) Reinigung, Ver- und Entsorgung, Umgebungspflege sowie Winterdienst;
e) Bewirtschaftung von Zutrittskontrollsystemen;
f) Planung und Organisation von Umzügen;
g) Energiebeschaffung und -controlling;
h) Beschaffung von Mobiliar;
i) verwaltungsinterne Verrechnung von kalkulatorischen Raummieten.