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800.110 IMVOIMM CH-GR

Art. 9 Verordnung über die Immobilien (ImV) - Bewirtschaftung von Immobilien

Aufgaben
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Art. 9 ImV · Bewirtschaftung von Immobilien

1. Das Hochbauamt nimmt im Rahmen der Bewirtschaftung von Immobilien folgende Aufgaben wahr

a) Festlegung von betrieblichen Standards und Servicelevels;

b) Zustandsüberwachung, Betrieb und Instandhaltung;

c) Verwaltung und Nachführung von Immobilienverträgen;

d) Reinigung, Ver- und Entsorgung, Umgebungspflege sowie Winterdienst;

e) Bewirtschaftung von Zutrittskontrollsystemen;

f) Planung und Organisation von Umzügen;

g) Energiebeschaffung und -controlling;

h) Beschaffung von Mobiliar;

i) verwaltungsinterne Verrechnung von kalkulatorischen Raummieten.

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