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800.110 IMVOIMM CH-GR

Art. 8 Verordnung über die Immobilien (ImV) - Projektmanagement bei Bauvorhaben

Aufgaben
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Art. 8 ImV · Projektmanagement bei Bauvorhaben

1. Das Hochbauamt nimmt im Rahmen von Bauvorhaben folgende Aufgaben wahr

a) Festlegung der Projektziele und Überwachung sämtlicher Projektphasen;

b) Festlegung geeigneter Projektorganisationsformen für die Steuerung der Bau-vorhaben;

c) Vorbereitung und Durchführung von qualitätssichernden Verfahren zur Beschaffung der erforderlichen Bau- und Dienstleistungen sowie Lieferungen;

d) Erstellung des Kreditantrags an die zuständigen Instanzen;

e) Genehmigung und Freigabe von Ergebnissen unter Berücksichtigung der festgelegten Projektziele;

f) projektbezogene Berücksichtigung von Kunst am Bau;

g) Bauabnahme und Kontrolle der Schlussabrechnung;

h) Projektabschluss und Dokumentation.

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