800.110
IMVOIMM
CH-GR
Art. 8 Verordnung über die Immobilien (ImV) - Projektmanagement bei Bauvorhaben
Aufgaben
Art. 8 ImV · Projektmanagement bei Bauvorhaben
1. Das Hochbauamt nimmt im Rahmen von Bauvorhaben folgende Aufgaben wahr
a) Festlegung der Projektziele und Überwachung sämtlicher Projektphasen;
b) Festlegung geeigneter Projektorganisationsformen für die Steuerung der Bau-vorhaben;
c) Vorbereitung und Durchführung von qualitätssichernden Verfahren zur Beschaffung der erforderlichen Bau- und Dienstleistungen sowie Lieferungen;
d) Erstellung des Kreditantrags an die zuständigen Instanzen;
e) Genehmigung und Freigabe von Ergebnissen unter Berücksichtigung der festgelegten Projektziele;
f) projektbezogene Berücksichtigung von Kunst am Bau;
g) Bauabnahme und Kontrolle der Schlussabrechnung;
h) Projektabschluss und Dokumentation.