800.110
IMVOIMM
CH-GR
Art. 7 Verordnung über die Immobilien (ImV) - Strategische Planung und Steuerung des Immobilienportfolios
Aufgaben
Art. 7 ImV · Strategische Planung und Steuerung des Immobilienportfolios
1. Das Hochbauamt nimmt im Rahmen der strategischen Planung und Steuerung des Immobilienportfolios folgende Aufgaben wahr
a) proaktive und langfristig ausgerichtete Portfolio- und Investitionsplanung;
b) Portfoliostrukturierung sowie Optimierung und Steuerung der Teilportfolios;
c) Definition von Raum- und Ausstattungsstandards für die kantonale Verwaltung;
d) Überprüfung von angemeldeten Nutzerbedürfnissen auf Realisierbarkeit und Übereinstimmung mit den strategischen Zielen und Immobiliengrundsätzen;
e) Standortevaluation und Belegungsplanung von Immobilien;
f) Abschluss und Auflösung von Immobilienverträgen wie Kauf- und Mietverträge, Dienstbarkeiten, Service- und Wartungsverträge und dergleichen.