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800.110 IMVOIMM CH-GR

Art. 7 Verordnung über die Immobilien (ImV) - Strategische Planung und Steuerung des Immobilienportfolios

Aufgaben
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Art. 7 ImV · Strategische Planung und Steuerung des Immobilienportfolios

1. Das Hochbauamt nimmt im Rahmen der strategischen Planung und Steuerung des Immobilienportfolios folgende Aufgaben wahr

a) proaktive und langfristig ausgerichtete Portfolio- und Investitionsplanung;

b) Portfoliostrukturierung sowie Optimierung und Steuerung der Teilportfolios;

c) Definition von Raum- und Ausstattungsstandards für die kantonale Verwaltung;

d) Überprüfung von angemeldeten Nutzerbedürfnissen auf Realisierbarkeit und Übereinstimmung mit den strategischen Zielen und Immobiliengrundsätzen;

e) Standortevaluation und Belegungsplanung von Immobilien;

f) Abschluss und Auflösung von Immobilienverträgen wie Kauf- und Mietverträge, Dienstbarkeiten, Service- und Wartungsverträge und dergleichen.

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