Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
780.100 CH-GR

Art. 6 Gesetz über das Salzregal des Kantons Graubünden - Vollziehungsverordnung

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (6 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 6 Gesetz über das Salzregal des Kantons Graubünden · Vollziehungsverordnung

1. Der Grosse Rat erlässt die erforderlichen Vollzugsbestimmungen.

← Art. 5 Gesetz über das Salzregal des Kantons Graubünden Salzregal und interkantonale Vereinbarung Art. 7 Gesetz über das Salzregal des Kantons Graubünden →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →