Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
760.180 PGBVOTP CH-GR

Art. 7 Verordnung über die Fischereipatentgebühren (PGbV) - In-Kraft-Treten

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (8 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 7 PGbV · In-Kraft-Treten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.

← Art. 6 PGbV Verordnung über die Fischereipatentgebühren (PGbV) - Patentgebühren für Personen ohne Wohnsitz im Kanton

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →