Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
760.180 PGBVOTP CH-GR

Art. 1 Verordnung über die Fischereipatentgebühren (PGbV) - Patentgebühren für Personen ohne Wohnsitz im Kanton

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (8 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 PGbV · Patentgebühren für Personen ohne Wohnsitz im Kanton

1. Personen ohne Wohnsitz im Kanton haben folgende Fischereipatentgebühren zu entrichten

a) Saisonpatent Fr. 429.-

b) Monatspatent Fr. 322.-

c) Halbmonatspatent Fr. 215.-

d) Wochenpatent Fr. 129.-

e) Tagespatent Fr. 40.-

Verordnung über die Fischereipatentgebühren (PGbV) - Patentgebühren für Personen ohne Wohnsitz im Kanton Art. 2 PGbV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →