Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
760.160 OBVFOMDP CH-GR

Art. 2 Verordnung über die Erhebung von Ordnungsbussen bei Fischereirechtsübertretungen (OBVF) - Bussenliste

Ordnungsbussenverfahren nach kantonalem Recht
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (8 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2 OBVF · Bussenliste

1. Die Übertretungen von Fischereivorschriften, die mit Ordnungsbussen geahndet werden, sind mit den entsprechenden Bussenbeträgen in den Fischereibetriebsvorschriften aufgeführt.

← Art. 1 OBVF Verordnung über die Erhebung von Ordnungsbussen bei Fischereirechtsübertretungen (OBVF) - Grundsatz Art. 4 OBVF →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →