Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
760.155 FBVREBPEP CH-GR

Art. 4 Verordnung über den Fischereibetrieb (Fischereibetriebsvorschriften, FBV) - Fischereiverbot 1. Aufzucht- und Hälterungsbecken

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (43 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4 Fischereibetriebsvorschriften, FBV · Fischereiverbot 1. Aufzucht- und Hälterungsbecken

1. In Aufzucht- und Hälterungsbecken ist die Ausübung der Fischerei verboten.

← Art. 3 Fischereibetriebsvorschriften, FBV Verordnung über den Fischereibetrieb (Fischereibetriebsvorschriften, FBV) - Gegenstand Art. 5 Fischereibetriebsvorschriften, FBV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →