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760.155 FBVREBPEP CH-GR

Art. 36 Verordnung über den Fischereibetrieb (Fischereibetriebsvorschriften, FBV) - Amphibienteiche

Ausübung der Fischerei - Verwendung und Fang von Naturködern
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Art. 36 Fischereibetriebsvorschriften, FBV · Amphibienteiche

1. Der Besatz und die Entnahme von Köderfischen sind in allen entsprechend gekennzeichneten Amphibienteichen verboten.

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