760.155
FBVREBPEP
CH-GR
Art. 36 Verordnung über den Fischereibetrieb (Fischereibetriebsvorschriften, FBV) - Amphibienteiche
Ausübung der Fischerei - Verwendung und Fang von Naturködern
Art. 36 Fischereibetriebsvorschriften, FBV · Amphibienteiche
1. Der Besatz und die Entnahme von Köderfischen sind in allen entsprechend gekennzeichneten Amphibienteichen verboten.