Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
760.150 KFVOPE CH-GR

Art. 3 Kantonale Fischereiverordnung (KFV) - Bezug des Fischereipatentes 1. Allgemeine Voraussetzungen

Abgabe der Fischereipatente
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Art. 3 KFV · Bezug des Fischereipatentes 1. Allgemeine Voraussetzungen

1. Beim Bezug des Fischereipatentes sind den Ausgabestellen ein gültiger Personalausweis sowie ein Sachkundeausweis nach Massgabe von Artikel 9 dieser Verordnung vorzuweisen.

2. ...

3. ...

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