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760.100 KFGLCP CH-GR

Art. 35 Kantonales Fischereigesetz (KFG) - Rechtsmittel

Rechtsschutz
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Art. 35 KFG · Rechtsmittel

1. ...

2. ...

3. Wird die fischereirechtliche Bewilligung von einer Leitbehörde gemäss Artikel 19 Absatz 2 dieses Gesetzes erteilt, befindet die im Rahmen des Leitverfahrens zuständige Rechtsmittelinstanz auch über die fischereirechtliche Bewilligung.

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