Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
760.100 KFGLCP CH-GR

Art. 18 Kantonales Fischereigesetz (KFG) - Technische Eingriffe 1. Massgebendes Recht

Schutz der Lebensräume
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (44 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 18 KFG · Technische Eingriffe 1. Massgebendes Recht

1. Die Bewilligungspflicht für technische Eingriffe sowie die Anordnung von Massnahmen für Neuanlagen und für bestehende Anlagen richten sich nach dem Bundesrecht.

← Art. 17 KFG Kantonales Fischereigesetz (KFG) - Geltungsbereich Art. 19 KFG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →