740.400
DVOOSCP
CH-GR
Art. 6 Dienstverordnung für die kantonalen Jagd- und Fischereiaufsichtsorgane (DVO) - Arbeitszeit
Arbeitsverhältnis
Art. 6 DVO · Arbeitszeit
1. Das Amt für Jagd und Fischerei bestimmt die Jahressollarbeitszeit in Absprache mit dem Personalamt.