740.330
KSTVOCSTAM
CH-GR
Art. 7 Kantonale Steinwildverordnung (KStV) - Teilnahmeberechtigung
Anmeldung für die Ausübung der Steinwildjagd
Art. 7 KStV · Teilnahmeberechtigung
1. Die Anzahl der zur Teilnahme an der Jagd berechtigten Jägerinnen und Jäger richtet sich nach der Zahl des jährlich zu erlegenden Steinwildes.
2. ...
3. Gehen innert Frist mehr Anmeldungen ein als zur Erfüllung des Abschussplanes erforderlich sind, entscheidet das Los.