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740.330 KSTVOCSTAM CH-GR

Art. 6 Kantonale Steinwildverordnung (KStV) - Anmeldung

Anmeldung für die Ausübung der Steinwildjagd
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Art. 6 KStV · Anmeldung

1. Jägerinnen und Jäger, welche die Steinwildjagd ausüben wollen, haben sich unter Vorweisung des Jagdpatentbüchleins bei der vom Amt im Kantonsamtsblatt bezeichneten Stelle anzumelden.

2. Berechtigt zur Anmeldung sind Jägerinnen und Jäger, welche

a) mindestens fünf Jahre die Bündner Hochjagd ausgeübt haben;

b) noch nie an der Steinwildjagd teilgenommen haben oder sich aufgrund der Ausschreibung erneut anmelden dürfen.

3. Die Anmeldung für die Regulationsjagd auf Steingeissen setzt voraus, dass die Jägerin oder der Jäger mindestens eine reguläre Steinwildjagd im Kanton Graubünden ausgeübt hat.

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