Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
740.300 KHVOCCS CH-GR

Art. 9 Kantonale Hegeverordnung (KHV) - Verbot der Wildfütterung

Wildfütterungsverbot und Anlegen von Salzlecken
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 9 KHV · Verbot der Wildfütterung

1. Für das Verbot der Wildfütterung gelten die Artikel 29a, 29b und 29c des kantonalen Jagdgesetzes.

← Art. 8 KHV Kantonale Hegeverordnung (KHV) - Amt für Jagd und Fischerei Art. 10 KHV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →