Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
740.300 KHVOCCS CH-GR

Art. 2 Kantonale Hegeverordnung (KHV) - Kantonale Organisationen 1. Beitragsberechtigung

Verwendung der Hegemittel
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2 KHV · Kantonale Organisationen 1. Beitragsberechtigung

1. Der Kanton kann kantonalen Organisationen Beiträge für die Umsetzung der in den Hegekonzepten aufgeführten Massnahmen sowie für die Organisation und Durchführung von Hegetagen gewähren.

← Art. 1 KHV Kantonale Hegeverordnung (KHV) - Amt für Jagd und Fischerei Art. 3 KHV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →