740.300
KHVOCCS
CH-GR
Art. 10 Kantonale Hegeverordnung (KHV) - Salzlecken
Wildfütterungsverbot und Anlegen von Salzlecken
Art. 10 KHV · Salzlecken
1. Salzlecken dürfen nur mit Zustimmung der zuständigen Wildhüterin oder des zuständigen Wildhüters angelegt werden.