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Art. 10 Kantonale Hegeverordnung (KHV) - Salzlecken

Wildfütterungsverbot und Anlegen von Salzlecken
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Art. 10 KHV · Salzlecken

1. Salzlecken dürfen nur mit Zustimmung der zuständigen Wildhüterin oder des zuständigen Wildhüters angelegt werden.

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