Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
740.200 VWSGOZPS CH-GR

Art. 7 Verordnung über die Wildschutzgebiete (VWSG) - Allgemeines Jagdverbot 1. Grundsatz

Massnahmen zum Schutz vor Störung - Jagdverbot
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (13 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 7 VWSG · Allgemeines Jagdverbot 1. Grundsatz

1. In den allgemeinen Wildschutzgebieten ist die Ausübung der Jagd verboten. Gleiches gilt im Schweizerischen Nationalpark und in den eidgenössischen Jagdbanngebieten nach den jeweils einschlägigen Bestimmungen.

← Art. 6 VWSG Verordnung über die Wildschutzgebiete (VWSG) - Begriff Art. 8 VWSG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →