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740.200 VWSGOZPS CH-GR

Art. 4 Verordnung über die Wildschutzgebiete (VWSG) - Abgrenzung und Beschrieb

Kantonale Wildschutzgebiete
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Art. 4 VWSG · Abgrenzung und Beschrieb

1. Die Grenzbeschriebe der kantonalen Wildschutzgebiete sind im Anhang 1 aufgeführt.

2. Die kartographische Darstellung des Perimeters anhand digitaler Geodaten ist Bestandteil dieser Verordnung und wird gemäss Artikel 3 des Publikationsgesetzes ausschliesslich in elektronischer Form auf der Internetseite des Amts ausserhalb der Amtlichen Gesetzessammlung veröffentlicht.

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