740.200
VWSGOZPS
CH-GR
Art. 4 Verordnung über die Wildschutzgebiete (VWSG) - Abgrenzung und Beschrieb
Kantonale Wildschutzgebiete
Art. 4 VWSG · Abgrenzung und Beschrieb
1. Die Grenzbeschriebe der kantonalen Wildschutzgebiete sind im Anhang 1 aufgeführt.
2. Die kartographische Darstellung des Perimeters anhand digitaler Geodaten ist Bestandteil dieser Verordnung und wird gemäss Artikel 3 des Publikationsgesetzes ausschliesslich in elektronischer Form auf der Internetseite des Amts ausserhalb der Amtlichen Gesetzessammlung veröffentlicht.