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740.200 VWSGOZPS CH-GR

Art. 2 Verordnung über die Wildschutzgebiete (VWSG) - Gegenstand

Allgemeines
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Art. 2 VWSG · Gegenstand

1. Diese Verordnung legt die kantonalen Wildschutzgebiete gemäss Artikel 28 des kantonalen Jagdgesetzes fest und regelt die Massnahmen zu deren Schutz vor Störung.

2. Sie regelt ferner den Vollzug der Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete sowie die Kennzeichnung der Wildschutzgebiete im Gelände.

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