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Art. 13 Verordnung über die Wildschutzgebiete (VWSG) - Verwenden von Jagdhunden in Hasenasylen

Massnahmen zum Schutz vor Störung - Jagdhunde
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Art. 13 VWSG · Verwenden von Jagdhunden in Hasenasylen

1. In Hasenasylen ist die Ausübung der Jagd mit Jagdhunden untersagt.

2. Beim Betreten oder Durchqueren von Hasenasylen ist der Hund an der Leine zu führen.

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