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740.200 VWSGOZPS CH-GR

Art. 1 Verordnung über die Wildschutzgebiete (VWSG) - Begriff

Allgemeines
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Art. 1 VWSG · Begriff

1. Unter dem Begriff Wildschutzgebiet werden auf dem Gebiet des Kantons Graubünden folgende Objekte unterschieden

a) Schweizerischer Nationalpark;

b) eidgenössische Jagdbanngebiete;

c) kantonale Wildschutzgebiete.

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