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Art. 5 Kantonale Jagdprüfungsverordnung (KJPV) - Prüfungsgebühren

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 5 KJPV · Prüfungsgebühren

1. Bei der erstmaligen Anmeldung beträgt die Gebühr für die gesamte Prüfung sowie für die zur Prüfungsvorbereitung abgegebenen Unterlagen 300 Franken.

2. Für die Wiederholung einzelner Prüfungsfächer werden folgende Gebühren erhoben

a) * Theoretische Waffenprüfung: Fr. 60.-

b) * Waffenhandhabungs- und Schiessprüfung: Fr. 120.-

c) * Theoretische Prüfung Wild und Jagd: Fr. 140.-

3. ...

4. Prüfungsgebühren werden nur zurückerstattet, wenn der Kandidat wegen höherer Gewalt verhindert ist, an der Prüfung teilzunehmen.

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