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Verordnung über die Jagdpatentgebühren (JPGV) - Patentgebühren für Jäger ohne Wohnsitz im Kanton (JPGV)

6 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Graubünden
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Inhaltsübersicht (6)

Gesetzestext (6 Artikel)

1. Die Patentgebühr für die Hoch- und Niederjagd für Jäger ohne Wohnsitz im Kanton beträgt

a) * Für Schweizer Bürger und für niedergelassene Ausländer ohne steuerrechtlichen Wohnsitz im Kanton, welche jedoch früher während mindestens zehn Jahren diesen Wohnsitz im Kanton Graubünden hatten

1. * Hochjagd: Fr. 1549.-

2. * Niederjagd: Fr. 553.-

b) * Für andere Schweizer Bürger und für niedergelassene Ausländer ohne steuerrechtlichen Wohnsitz im Kanton

1. * Hochjagd: Fr. 2978.-

2. * Niederjagd: Fr. 1107.-

c) Für Ausländer mit Aufenthalt im Kanton

1. * Hochjagd: Fr. 6409.-

2. * Niederjagd: Fr. 2385.-

d) Für andere Ausländer

1. * Hochjagd: Fr. 15 486.-

2. * Niederjagd: Fr. 7447.-

1. Für die Ausübung der Passjagd hat der Jäger eine Patentgebühr von 30 Franken zu entrichten, sofern er im betreffenden Jahr kein Hoch-, Steinwild- oder Niederjagdpatent gelöst hat.

1. Patentgebühren, welche nach Massgabe der kantonalen Jagdgesetzgebung entrichtet worden sind, werden auf Gesuch zurückerstattet, sofern ein Jäger vor Beginn der betreffenden Jagd wegen höherer Gewalt an der Jagdausübung verhindert ist.

2. Über entsprechende Gesuche befindet das Amt für Jagd und Fischerei.

1. Das Ehrenpatent wird einem Jäger einmal unentgeltlich abgegeben, sofern

a) er mindestens 50 Hochjagdpatente oder 50 Niederjagdpatente gelöst hat;

b) ihm das Jagdpatent in den letzten zehn Jahren weder bedingt noch unbedingt entzogen wurde;

c) er in den letzten zehn Jahren nicht wegen eines vorsätzlichen Jagdvergehens bestraft worden ist.

2. Die Abgabe des Ehrenpatentes erfolgt gebührenfrei.

1. Für sämtliche Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Abgabe eines Jagdpatentes oder dem Ausstellen einer Jagdbewilligung wird eine Kanzleigebühr von 20 Franken erhoben.

2. ...

3. Die Gebühr für die Kontrolle einer Jagdwaffe beträgt 20 Franken.

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