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740.050 VWW CH-GR

Art. 8 Verordnung über die Wildschadenverhütung und Wildschadenvergütung im Wald (VWW) - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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Art. 8 VWW · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Das Reglement zur Schätzung und Entschädigung von Wildschäden im Wald vom 29. Oktober 1990 wird aufgehoben.

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