Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
740.050 VWW CH-GR

Art. 3 Verordnung über die Wildschadenverhütung und Wildschadenvergütung im Wald (VWW) - Kantonsbeiträge 1. Beitragsberechtigte Massnahmen

Konzepte
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Art. 3 VWW · Kantonsbeiträge 1. Beitragsberechtigte Massnahmen

1. Der Kanton gewährt im Rahmen der Konzepte Beiträge für Biotophegemassnahmen, Anpflanzungen, Zäunungen von Pflanzungen und natürlichen Verjüngungen sowie Beiträge für Einzelschutzmassnahmen.

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