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740.050 VWW CH-GR

Art. 2 Verordnung über die Wildschadenverhütung und Wildschadenvergütung im Wald (VWW) - Prioritäten bei der Beurteilung der Wildschadensituation

Beurteilung der Wildschadensituation
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Art. 2 VWW · Prioritäten bei der Beurteilung der Wildschadensituation

1. Vorrang bei der Beurteilung der Wildschadensituation haben Wälder mit besonderer Schutzfunktion sowie Wälder, in denen wiederholt erhebliche Wildschäden festgestellt worden sind.

2. In Wäldern, in denen keine oder nur geringe Wildschäden festgestellt werden, kann eine summarische Beurteilung der Wildschadensituation erfolgen.

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