Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
740.050 VWW CH-GR

Art. 11 Verordnung über die Wildschadenverhütung und Wildschadenvergütung im Wald (VWW) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (11 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 11 VWW · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. April 1999 in Kraft.

← Art. 10 VWW Verordnung über die Wildschadenverhütung und Wildschadenvergütung im Wald (VWW) - Verfahren

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →