Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
740.050 VWW CH-GR

Art. 1 Verordnung über die Wildschadenverhütung und Wildschadenvergütung im Wald (VWW) - Verfahren

Beurteilung der Wildschadensituation
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Art. 1 VWW · Verfahren

1. Das Amt für Wald und Naturgefahren beurteilt die Wildschadensituation regional auf einer Fläche von mindestens 5000 Hektaren. Die Abgrenzung der Beurteilungsfläche ist nach Möglichkeit mit der forstlichen Planung und der Jagdplanung zu koordinieren.

2. Die Waldeigentümer und das Amt für Jagd und Fischerei sind bei der Beurteilung der Wildschadensituation miteinzubeziehen.

3. Das Departement entscheidet aufgrund des vom Amt für Wald und Naturgefahren erstellten Beurteilungsberichtes, ob ein Konzept zur Begrenzung und Behebung der Wildschäden zu erarbeiten ist.

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