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740.040 VWL CH-GR

Art. 5 Verordnung über die Wildschadenverhütung und Wildschadenvergütung in der Landwirtschaft (VWL) - Schätzungsorgane und Schätzungskreise

Wildschadenvergütung
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Art. 5 VWL · Schätzungsorgane und Schätzungskreise

1. Schätzungsorgane sind die vom Departement gewählten Wildschadenschätzer.

2. Jeder Jagdbezirk bildet in der Regel einen Schätzungskreis.

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