740.040
VWL
CH-GR
Art. 1 Verordnung über die Wildschadenverhütung und Wildschadenvergütung in der Landwirtschaft (VWL) - Beitragsgesuche
Wildschadenverhütung
Art. 1 VWL · Beitragsgesuche
1. Grundeigentümer, Pächter und Bewirtschafter haben Beitragsgesuche für das Zäunen von erheblich gefährdeten Intensivkulturen beim Amt einzureichen.
2. Sie haben die Notwendigkeit der Zäunung zu begründen. Das Gesuch muss zudem einen Kurzbeschrieb des Projektes, einen Situationsplan und den Kostenvoranschlag beinhalten.