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740.025 RECJBVPEC CH-GR

Art. 78 Verordnung über den Jagdbetrieb (Jagdbetriebsvorschriften; JBV) - Abschussplan

Steinwildjagd
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Art. 78 Jagdbetriebsvorschriften; JBV · Abschussplan

1. Im Abschussplan wird nach Steinwildkolonien die Anzahl weiblicher und männlicher Tiere festgelegt, die den Beständen zu entnehmen ist. Bei den männlichen Tieren ist der Plan zusätzlich nach Altersklassen aufgeschlüsselt. Der Abschussplan 2025 ist im Anhang 8 aufgeführt.

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