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740.025 RECJBVPEC CH-GR

Art. 75 Verordnung über den Jagdbetrieb (Jagdbetriebsvorschriften; JBV) - Abschussgebühren

Sonderjagden zur Regulation des Hirsch-, Reh- und Schwarzwildbestands - Wildschweine
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Art. 75 Jagdbetriebsvorschriften; JBV · Abschussgebühren

1. Für erlegte Wildschweine werden keine Abschussgebühren erhoben.

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