740.025
RECJBVPEC
CH-GR
Art. 75 Verordnung über den Jagdbetrieb (Jagdbetriebsvorschriften; JBV) - Abschussgebühren
Sonderjagden zur Regulation des Hirsch-, Reh- und Schwarzwildbestands - Wildschweine
Art. 75 Jagdbetriebsvorschriften; JBV · Abschussgebühren
1. Für erlegte Wildschweine werden keine Abschussgebühren erhoben.