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740.025 RECJBVPEC CH-GR

Art. 72 Verordnung über den Jagdbetrieb (Jagdbetriebsvorschriften; JBV) - Abschussgebühren

Sonderjagden zur Regulation des Hirsch-, Reh- und Schwarzwildbestands - Rehwild
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Art. 72 Jagdbetriebsvorschriften; JBV · Abschussgebühren

1. Die Abschussgebühr beträgt

a) für einjährige und ältere Tiere: Fr. 4.-/kg

b) für Rehkitze: keine Gebühr

c) für kranke und verletzte Tiere, die nicht verwertbar sind: keine Gebühr

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