740.025
RECJBVPEC
CH-GR
Art. 72 Verordnung über den Jagdbetrieb (Jagdbetriebsvorschriften; JBV) - Abschussgebühren
Sonderjagden zur Regulation des Hirsch-, Reh- und Schwarzwildbestands - Rehwild
Art. 72 Jagdbetriebsvorschriften; JBV · Abschussgebühren
1. Die Abschussgebühr beträgt
a) für einjährige und ältere Tiere: Fr. 4.-/kg
b) für Rehkitze: keine Gebühr
c) für kranke und verletzte Tiere, die nicht verwertbar sind: keine Gebühr