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Art. 5 Verordnung über den Jagdbetrieb (Jagdbetriebsvorschriften; JBV) - 3. Munition

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 5 Jagdbetriebsvorschriften; JBV · 3. Munition

1. Das Mittragen und die Verwendung von bleihaltiger Kugelmunition bei der Ausübung der Hoch-, Sonder- und Steinwildjagd sind verboten.

2. Das Mittragen und die Verwendung von Flintenlaufgeschossen auf der Jagd sind verboten. Flinten sind nur mit den Kalibern 12, 16 und 20 zugelassen.

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