740.025
RECJBVPEC
CH-GR
Art. 35 Verordnung über den Jagdbetrieb (Jagdbetriebsvorschriften; JBV) - Abschussplan
Hochjagd - Hirschwild
Art. 35 Jagdbetriebsvorschriften; JBV · Abschussplan
1. Im Abschussplan wird nach Hirschregionen die Anzahl Tiere festgelegt, die den Beständen zu entnehmen ist. Bei der Erstellung des Abschussplans wird davon ausgegangen, dass gleich viele weibliche wie männliche Tiere erlegt werden.
2. Massgebend für die Erfüllung des Abschussplans ist die Anzahl erlegter weiblicher Tiere. Der Abschussplan in den einzelnen Hirschregionen ist dann erfüllt, wenn die Anzahl erlegter weiblicher Tiere mindestens 50 Prozent des Abschussplans beziehungsweise bei der Zielsetzung "Reduktion des Bestands" 55 oder 60 Prozent erreicht.
3. Eine Hirschregion besteht aus einem oder mehreren Jagdarealen. Hirschregionen, Jagdbezirke und Jagdareale sowie der Abschussplan sind im Anhang 4 aufgeführt.