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Art. 33 Verordnung über den Jagdbetrieb (Jagdbetriebsvorschriften; JBV) - 2. Karten der geöffneten Bereiche

Hochjagd - Hirschwild
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Art. 33 Jagdbetriebsvorschriften; JBV · 2. Karten der geöffneten Bereiche

1. Bereiche von Wildschutzgebieten, die ganz oder teilweise für die Jagd geöffnet werden oder in die von ausserhalb hineingeschossen werden darf, sind auf der Webseite des Amts ersichtlich.

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