Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
740.000 KJGLCC CH-GR

Art. 13d Kantonales Jagdgesetz (KJG) - Verwendung bleifreier Munition

Regelung der Jagd
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (70 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 13d KJG · Verwendung bleifreier Munition

1. Die Regierung schreibt die Verwendung bleifreier Kugel- und Schrotmunition vor, wenn dies unter dem Aspekt der Sicherheit und aus Sicht des Tierschutzes verantwortet werden kann.

← Art. 13c KJG Kantonales Jagdgesetz (KJG) - Jagdregal Art. 14 KJG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →