Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
730.220 FAVOPF CH-GR

Art. 17 Verordnung über den Finanzausgleich (FAV) - Gesuch

Lastenausgleich - Individueller Härteausgleich für besondere Lasten (ILA)
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Art. 17 FAV · Gesuch

1. Eine Gemeinde kann dem Amt jederzeit ein Gesuch um einen ILA-Beitrag unterbreiten.

2. Das Gesuch hat alle zur Prüfung notwendigen Informationen und Unterlagen zu enthalten. Es hat die ausserordentlichen und unbeeinflussbaren Lasten, die nachhaltige Störung des Haushaltsgleichgewichts sowie das Ausschöpfen der zumutbaren Selbsthilfe im Detail nachzuweisen.

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