720.015
ABZSTGDELIG
CH-GR
Art. 9 Ausführungsbestimmungen zur Steuergesetzgebung (ABzStG) - e) Beweislast
Die Steuern der natürlichen Personen - Einkommenssteuer
Art. 9 ABzStG · e) Beweislast
1. Die Unternutzung einer Liegenschaft stellt eine steuermindernde Tatsache dar, die vom Steuerpflichtigen zu beweisen ist.
2. Wird der Veranlagungsbehörde die Überprüfung der Unternutzung verunmöglicht, kann ein Unternutzungsabzug nicht gewährt werden.