Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
720.015 ABZSTGDELIG CH-GR

Art. 9 Ausführungsbestimmungen zur Steuergesetzgebung (ABzStG) - e) Beweislast

Die Steuern der natürlichen Personen - Einkommenssteuer
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Art. 9 ABzStG · e) Beweislast

1. Die Unternutzung einer Liegenschaft stellt eine steuermindernde Tatsache dar, die vom Steuerpflichtigen zu beweisen ist.

2. Wird der Veranlagungsbehörde die Überprüfung der Unternutzung verunmöglicht, kann ein Unternutzungsabzug nicht gewährt werden.

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