720.015
ABZSTGDELIG
CH-GR
Art. 65 Ausführungsbestimmungen zur Steuergesetzgebung (ABzStG) - 3. Belastung von Kanton und Gemeinden
Verrechnungssteuer, Anrechnung ausländischer Quellensteuern, Rückerstattung und Verrechnung des zusätzlichen Steuerrückbehalts USA[[1]](#titletitle_text_fn_189520_2_1_c)
Art. 65 ABzStG · 3. Belastung von Kanton und Gemeinden
1. Der Betrag der anrechenbaren ausländischen Quellensteuern wird gemäss der bundesrätlichen Verordnung über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern auf die einzelnen Steuerhoheiten beziehungsweise Steuerempfänger aufgeteilt.
2. Der dem Bund zu belastende Betrag wird um den kantonalen Anteil an der direkten Bundessteuer gekürzt. Diese Kürzung geht zulasten des Kantons.